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Wichtiger Termin für Kapitalanleger: Verlustbescheinigung bei Banken beantragen
Verluste können auch bankenübergreifend verrechnet werden. Hierfür benötigen Sie jedoch eine Verlustbescheinigung der Bank. Diese können Sie bis zum 15. Dezember 2024 beantragen. Wir klären auf, was es allgemein zu beachten gilt.
Jedes Kreditinstitut nimmt eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des laufenden Jahres vor. Hierzu bildet das Kreditinstitut für Sie als Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Kapitalertragsteuer wiedererstattet. Genau genommen bilden die Kreditinstitute sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf sowie einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Dies liegt darin begründet, dass Verluste aus Aktiengeschäften ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen. Die Verluste aus den Töpfen überträgt das Kreditinstitut in das nächste Kalenderjahr, so dass der Verlust steuerlich weiter erhalten bleibt. Weisen die Verlustverrechnungstöpfe am Jahresende einen Verlustüberhang auf, so werden diese Endbestände in das Folgejahr vorgetragen. Dazu müssen Sie als Anleger nichts tun.
Was aber wenn Sie Anlagen bei mehreren Kreditinstituten haben?
Haben Sie Geldanlagen bei mehreren Kreditinstituten können Sie beantragen, dass die Bank Ihnen eine Bescheinigung über den verbleibenden Verlust ausstellt. Dann wird Ihr Verlustverrechnungstopf auf Null gestellt. Mit dieser Verlustbescheinigung können Sie den Verlustbetrag dann in Ihrer Steuererklärung geltend machen und gegebenenfalls mit positiven Kapitalerträgen anderer Bankinstitute verrechnen lassen.
Dazu ist aber ein wichtiger Termin zu beachten: Nur bis zum 15. Dezember 2024 kann die Verlustbescheinigung bei der Bank für das Kalenderjahr 2024 beantragt werden.
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