Hinweis: Aktualität der TSE im Auge behalten
Es gibt in unregelmäßigen Abständen neue Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zu den Anforderungen an Sicherheitssysteme. Deshalb sollten Sie die Aktualität der technischen Sicherheitseinrichtungen Ihrer Kassensysteme stets im Blick behalten.
Spätestens seit dem 1. April 2021 müssen alle elektronischen Kassensysteme über die »zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)« geschützt werden. Die TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermodul und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Sie gewährleistet die Manipulationssicherheit der Kassendaten.
Während die Finanzverwaltung noch immer an einer technischen Lösung für die elektronische Meldung über den Einsatz einer TSE tüftelt, hat sie zu Beginn des Jahres 2024 eine aktuelle Version der einheitlichen digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme veröffentlicht. Diese Version 2.4 enthält nur redaktionelle Änderungen, sodass die Version 2.3 weiterhin genutzt werden kann. Letztere ist für Aufzeichnungen, die ab dem 1. Juli 2022 erfolgen, anzuwenden.
Zuletzt im Dezember 2023 hat auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technischen Anforderungen an die Bestandteile der TSE mit ihrer »Technischen Richtlinie BSI TR-03153-1 – Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme« aktualisiert.
Aufgrund der regelmäßigen Aktualisierungen von technischen Vorgaben sollten Sie unbedingt darauf achten, Ihre Kassen- und Sicherungssysteme in regelmäßigen Abständen auf deren Aktualität zu überprüfen. Nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit Ihren Anbietern auf, ob die Anforderungen von geänderten Richtlinien weiterhin erfüllt werden.