Regierungskoalition beschließt drittes Entlastungspaket
Aufgrund der aktuellen Situation hat die Bundesregierung diverse Unterstützungsmaßnahmen für zahlreiche Bevölkerungsgruppen beschlossen. Von der Abschaffung der Doppelbesteuerung bis zur Unterstützung von Unternehmen.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich Anfang September auf weitere finanzielle Entlastungen für in Deutschland lebende Personen beschlossen. Das dritte Maßnahmenpaket innerhalb des Jahres 2022 soll Preissteigerungen, die in letzter Zeit vor allem im Energiebereich stattgefunden haben, ausgleichen. Hier eine Auswahl der geplanten Maßnahmen:
Steuerfreibetrag steigt
Der Steuerfreibetrag (»Grundfreibetrag«) wird zum 1. Januar 2023 auf 10.632 Euro (plus 285 Euro) und zum 1. Januar 2024 auf 10.932 Euro (plus 300 Euro) erhöht.
Maßnahmen gegen kalte Progression
Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn die Eckwerte eines progressiven Einkommensteuertarifs nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden.
Die Einführung neuer Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer zum 1. Januar 2023, soll der kalten Progression entgegenzuwirken. Von dieser Maßnahme sollen fast 50 Millionen Steuerpflichtige profitieren.
Entfristung der Home-Office-Pauschale
Die »Home-Office-Pauschale« wird entfristet. Pro Home-Office-Arbeitstag ist auch nach 2022 ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro pro Tag möglich (maximal 600 Euro jährlich).
Mittlerweile plant die Bundesregierung, den maximal zulässigen Abzugsbetrag auf jährlich 1.000 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022 zu erhöhen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird zum 1. Januar 2023 um monatlich 18 Euro auf 237 Euro erhöht. Aufgestockt wird zudem der Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien.
Der Kinderfreibetrag steigt im Jahr 2023 auf 2.880 Euro und im Jahr 2024 dann auf 2.994 Euro.
Einkommensgrenze Midijob
Die Einkommensgrenze beim »Midijob« erhöht sich ab 2023 auf monatlich 2.000 Euro. (Bis Ende September 2022 liegt die Midijob-Einkommensgrenze bei 1.300 Euro, ab Oktober steigt sie dann auf 1.600 Euro.)
Deckelung des Strompreises
Privathaushalte sowie kleine und mittelgroße Unternehmen erhalten eine bestimmte Strommenge, den sogenannten Basisverbrauch, zu einem vergünstigten Preis (Strompreisdeckel).
Nachfolge Neun-Euro-Ticket
Für den Nachfolger des Neun-Euro-Tickets, das bis Ende August befristet war, werden vom Bund 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt.
Auszahlung weiterer Energiepreispauschalen
An Studenten sowie Berufsfachschüler wird eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro gezahlt. Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Heizkostenzuschuss
Wohngeldberechtigte bekommen für die Monate September bis Dezember 2022 einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro (Ein-Personen-Haushalt) beziehungsweise 540 Euro (Zwei-Personen-Haushalt). Für jede weitere Person im Haushalt, die wohngeldberechtigt ist, gibt es 100 Euro.
Einführung Bürgergeld
Hartz IV gehört bald der Vergangenheit an und wird ab 2023 durch das höhere Bürgergeld abgelöst. Momentan liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende bei 449 Euro. Das monatliche Bürgergeld wird 502 Euro betragen und wird damit um 53 Euro höher liegen.
Abschaffung der Doppelbesteuerung bei Renten
Steuerzahler können ihre Rentenbeiträge bereits ab dem 1. Januar 2023 voll absetzen (und damit schon zwei Jahre früher als ursprünglich geplant).
Unterstützung von Unternehmen
Für energieintensive Unternehmen, die ihre höheren Energiekosten nicht weitergeben können, wird ein Unterstützungsprogramm aufgelegt. Die bereits existierenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende 2022 verlängert werden.
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