Altersteilzeit: Wann lohnt sich der Aufwand?

Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmern, schrittweise in den Ruhestand überzugehen, stellt aber für Arbeitgeber eine finanzielle Herausforderung dar. Neben dem regulären Gehalt fallen zusätzliche Kosten an, etwa für Aufstockungs- sowie Sozialversicherungsbeiträge. Diese Mehrbelastung kann je nach Modell und tariflichen Regelungen variieren. In diesem Artikel informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Arbeitgeberkosten.

05. März 2025
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Dabei ist zunächst zu beachten, dass es derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vereinbarung zur Altersteilzeit gibt. Tarif- oder arbeitsvertragliche Bestimmungen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen sind im Altersteilzeitgesetz festgelegt. Viele Punkte können individuell vereinbart werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass Arbeitnehmer in der Altersteilzeit einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis während der Altersteilzeit nur unter sehr engen Voraussetzungen kündigen. Dazu empfehlen wir die Unterstützung durch einen Anwalt. Deshalb ist es umso wichtiger, die folgenden Möglichkeiten, die sich daraus ergebenen Vorteile für das Unternehmen sowie finanziellen Herausforderungen genau abzuwägen.

Voraussetzungen für die Vereinbarung einer Altersteilzeit

Arbeitnehmer, die die Altersteilzeit vereinbaren möchten, müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben. Des Weiteren muss der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt, muss jede Altersteilzeit individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • das gewählte Modell (Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell)
  • die Dauer der Altersteilzeit
  • die Höhe der Aufstockung des Gehalts und der Rentenbeiträge
  • eventuelle Rücktrittsrechte sowie Kündigungsregelungen

Modelle der Altersteilzeit

Starten wir mit einem Blick auf die beiden möglichen Modelle der Altersteilzeit.

1. Blockmodell

Das Blockmodell ist das in der Praxis am häufigsten verwendete Modell der Altersteilzeit. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt:

    • Arbeitsphase: In der ersten Hälfte der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin in Vollzeit. In dieser Phase wird auch der Anspruch auf die spätere Freistellungsphase erworben.
    • Freistellungsphase: In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Arbeitnehmer freigestellt und erhält weiterhin ein Gehalt. Während dieser Phase arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr, hat aber Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

2. Gleichverteilungsmodell

Im Gleichverteilungsmodell reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit gleichmäßig über die gesamte Dauer der Altersteilzeit. Beispielsweise könnte der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit um 50 Prozent reduzieren und entsprechend nur noch halbtags arbeiten.

Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit. Den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings nur maximal sechs Jahre zahlen.

Gehaltsaufstockung und Aufstockung der RV-Beiträge

Während der Altersteilzeit erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich nur das reduzierte Gehalt, das seiner geringeren Arbeitszeit entspricht. Zusätzlich ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, dieses reduzierte Gehalt um mindestens 20 Prozent des regelmäßigen Entgeltes aufzustocken. Die Aufstockungszahlung ist steuer- sowie sozialversicherungsfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und ist auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung begrenzt.

Zusätzlich zur Gehaltsaufstockung muss der Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung aufstocken, sodass mindestens 80 Prozent der vorherigen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Der Aufstockungsbetrag ist dabei auf höchstens 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gedeckelt.

Die finanziellen Aufstockungen führen zu zusätzlichen Kosten, welche anhand des folgenden Beispiels aufgezeigt werden:

Insolvenzsicherung zur Absicherung der Arbeitnehmeransprüche

Ein wichtiger Aspekt der Altersteilzeit ist die Absicherung der Arbeitnehmeransprüche gegen eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers. Dies ist insbesondere im Blockmodell relevant, da der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase weiterhin Gehalt bezieht.

Laut Altersteilzeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen eine mögliche Insolvenz abzusichern. Diese Pflicht betrifft sowohl das Gehalt, das während der Freistellungsphase gezahlt wird, als auch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Ansprüche der Arbeitnehmer absichern kann. Hierzu zählen zum Beispiel Bankbürgschaften, Versicherungen oder Treuhandkonten. Das ist dann mit geringen Kosten für den Arbeitgeber verbunden.

Die gewählte Methode der Insolvenzsicherung ist zu dokumentieren und bei Bedarf nachzuweisen. Auf Verlangen ist im Rahmen der Sozialversicherungsprüfungen ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Für welche Unternehmen ist eine Altersteilzeit sinnvoll?

Altersteilzeit ist sinnvoll, wenn Unternehmen den Wissenstransfer von erfahrenen Mitarbeitern sichern und den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten möchten. Sie kann helfen, den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten und gleichzeitig jungen Fachkräften den Einstieg zu erleichtern. Besonders in körperlich belastenden Berufen bietet sie eine Entlastung für ältere Beschäftigte. Zudem trägt Altersteilzeit zur Mitarbeitermotivation und -bindung bei, da sie Wertschätzung für langjährige Leistungen signalisiert. Sie ist jedoch vor allem dann effektiv, wenn sie strategisch in die Personalplanung integriert wird.