Steuerberatung für Heilberufe
Neues zur Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen
»eBay« ist eine nützliche Plattform, um Sachen, welche sonst im Keller verstauben würden, zu verkaufen. Doch ab wann werden Verkäufe umsatzsteuerpflichtig?
Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform »eBay«, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vor. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.
Ob die Umsätze eines »privaten« eBay-Verkäufers der Umsatzsteuer unterliegen, ist mitunter schwierig zu beurteilen und hängt vom Gesamtbild der Verhältnisse ab. Im Streitfall erwarb die Steuerpflichtige bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf »eBay« in circa 3000 Versteigerungen und erzielte Einnahmen von circa 380.000 Euro. Dies beurteilte der Bundesfinanzhof als nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Differenzbesteuerung bei eBay-Verkäufen möglich
Der Bundesfinanzhof hat den Streitfall aber an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese muss nun (bisher fehlende) Feststellungen zur Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nachholen.
Hintergrund:
Unter gewissen Voraussetzungen können Unternehmer die Differenzbesteuerung anwenden. Diese betrifft typischerweise Waren, die ein Wiederverkäufer von Nicht- oder Kleinunternehmern und damit ohne Umsatzsteuerausweis erworben hat. Die Umsatzbesteuerung ist hier auf die Marge, das heißt, auf die Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis, beschränkt.
Interessant ist an der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vor allem, dass die Aufzeichnungspflichten gemäß § 25a Abs. 6 S. 1 UStG (insbesondere Verkaufs- und Einkaufspreise) nicht zu den materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung gehören. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt deshalb nicht grundsätzlich zur Versagung der Differenzbesteuerung. Es ist dann vielmehr – gegebenenfalls zulasten des Wiederverkäufers – zu schätzen.