Unternehmer und Freiberufler aufgepasst: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt

Nachdem jedem Steuerpflichtigen eine Steuer-Identifikationsnummer (St-IdNr.) zugeteilt worden ist, wird nunmehr ab dem 1. September 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Dies soll die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden vereinfachen. Was kommt da auf die Betroffenen zu?

28. Oktober 2024
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Warum ist die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer notwendig?

Die W-IdNr. soll als Merkmal der eindeutigen Identifizierung aller wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren den eigenen sowie den Verwaltungsprozess vereinfachen. Die W-IdNr. wird im Register über Unternehmensbasisdaten, welches beim Statistischen Bundesamt geführt wird, als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gespeichert. Sie dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifikation der im Basisregister geführten Unternehmen.

Sie bleibt dauerhaft unverändert bestehen und vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erst gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind. Dies ist spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der wirtschaftlich Tätige alle seine wirtschaftlichen Tätigkeiten beendet hat, der Fall.

Wem wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt?

  • Alle natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind: Dies gilt für jede Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, also für gewerbliche, freiberufliche sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten. Keine wirtschaftliche Tätigkeit ist die Vermietung oder die Vermögensverwaltung durch eine natürliche Person. Bei natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, wird die W- IdNr. zusätzlich zu der bereits erteilten St-IdNr. zugeteilt, da beide Merkmale jeweils unterschiedliche Zwecke und Zielrichtungen verfolgen. Um beide Anliegen störungsfrei verfolgen zu können und Wechselwirkungen durch Inkonsistenzen weitergehend ausschließen zu können, macht es Sinn, hierzu zwei unterschiedliche Merkmale zu vergeben.
  • Alle juristischen Personen (GmbH, AG, KGaA, eingetragene Genossenschaften, eingetragene Vereine, Stiftungen), auch wenn sie nicht wirtschaftlich tätig sind.
  • Alle Personenvereinigungen (OHG, KG, eingetragene BGB-Gesellschaft [eGbR], Partnerschaftsgesellschaft i. S. d. PartGG, GmbH & Co KG).

Mehrere W-IdNrn. bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten?

Bei jedem wirtschaftlich Tätigen wird die W-IdNr. für jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten zugeteilt. Das bedeutet, dass es in folgenden Fällen zu mehreren Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt.

Bei der Ausübung mehrerer wirtschaftlicher Tätigkeiten:

  • Ein Unternehmer betreibt im Rahmen seines einheitlichen Einzelunternehmens einen Supermarkt und zusätzlich eine Versicherungsagentur.
  • Ein Arzt (freiberuflich) verkauft medizinische Hilfsmittel (gewerblich).

Ein Unternehmer hat mehrere Betriebe:

  • Ein Fabrikant hat an zwei Standorten jeweils eigenständig geführte Produktionsstätten.
  • Ein Versicherungsmakler hat einen landwirtschaftlichen Nebenbetrieb.
  • Ein Einzelhandelskaufmann betreibt in seinem Geschäft zusätzlich eine eigenständige Postagentur.

Ein Unternehmer hat an mehreren Standorten jeweils eine Betriebsstätte:

  • Ein Apotheker hat in einer Stadt drei Zweigstellen beziehungsweise Filialen.

Muss die W-IdNr. beantragt werden?

Wirtschaftlich Tätige müssen keinen Antrag stellen. Sie wird auf Anforderung durch die zuständige Finanzbehörde vom BZSt vergeben, denn nur diese kann aufgrund der Steuerakten beurteilen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Diese Zuteilung erfolgt wegen der großen Zahl der wirtschaftlich Tätigen allerdings nur stufenweise.

Wann und wie wird die W-IdNr. zugeteilt und bekanntgegeben?

Das BZSt wird ab dem 01. November 2024 bis voraussichtlich zum ersten Quartal 2026 die W- IdNr. festgelegt haben, zuteilen und mitteilen können.

Schlussendlich bedeutet die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, dass Steuerpflichtige bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern haben werden:

  • DieSteuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten zu einer steuerpflichtigen Person dient;
  • die Steuernummer, unter der das FA die Steuerakten führt und die von der Steuer-Identifikationsnummer eigentlich einmal abgelöst werden sollte;
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die der eindeutigen Identifizierung gegenüber anderen Unternehmen im EU-Binnenmarkt dient und schließlich
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer.