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Neues ELSTER-Tool visualisiert E-Rechnungen

Die E-Rechnung wurde dieses Jahr zur Pflicht. Mit dem neuen ELSTER-Tool können diese visualisiert werden. Hier erfahren Sie, was es mit dem Programm auf sich hat.

13. Februar 2025
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Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt. Unter www.e-rechnung.elster.de können Unternehmer ihre E-Rechnung hochladen und visualisieren. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. 

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Es können nur Dateien im XML-Format visualisiert werden.
  • Eine Datei darf maximal 10,00 MB groß sein.
  • Es kann nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden.

Die E-Rechnungspflicht im Überblick

Bei einer E-Rechnung handelt es sich um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird sowie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Allerdings sind für die Ausstellung von E-Rechnungen Übergangsregeln nutzbar: Der allgemeine Übergangszeitraum beträgt zwei Jahre (Pflicht somit ab 2027). Drei Jahre gelten für Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von bis zu 800.000 Euro im Jahr 2026.

Diese gelten nicht hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung. Hier gibt es keine Übergangsregelung, er ist somit seit dem 1. Januar 2025 durch den Rechnungsempfänger zu gewährleisten. Für den Empfang reicht die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 389 vom 18.12.2024