Digitalisierung – Technische Chancen richtig nutzen

Nacht- und Notdienstfonds: PKV-Packungen werden künftig digital gemeldet

Apotheken müssen die Anzahl abgegebener Rx-Packungen an den Nacht- und Notdienstfonds melden. Für PKV-Präparate ist dafür ein Papierbeleg nötig. Doch nicht mehr lange: Ab 1. Juli wird ein elektronisches Verfahren eingeführt.

14. Februar 2025
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Apotheken führen 21 Cent pro Rx-Packung in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ab. Während die Packungszahl für die Gesetzliche Krankenversicherung bereits elektronisch erfasst wird, läuft die Meldung für Privatrezepte bisher über bedruckte Sonderbelege in Papierform. Ab 1. Juli 2025 soll auch diese Meldung digital erfolgen. Die Pharmazeutische Zeitung berichtet von einer Mitteilung der ABDATA, dass das Papierverfahren zur Jahresmitte 2025 durch einen elektronischen Verordnungssatz ersetzt wird. Der NNF wird die Apotheken Mitte Februar über die Umstellung informieren und die technischen Details auf seiner Homepage veröffentlichen.

Eine Übergangsfrist wird es nicht geben, dies soll Doppelmeldungen vermeiden. PKV-Rx-Packungsabgaben bis zum 30. Juni 2025 müssen noch über den bedruckten Sonderbeleg »Selbsterklärung« eingereicht werden. Direkt ab dem 1. Juli 2025 muss die monatliche Meldung elektronisch an das entsprechende Apothekenrechenzentrum (ApoRZ) erfolgen.