Digitalisierung – Technische Chancen richtig nutzen

Elektronische Patientenakte: Aufgabe der Apotheken

Ab 2025 kommt für alle Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA). Apotheken sollen darin auch die Medikationsliste pflegen. Wie das Honorar dafür ausfällt, muss jetzt verhandelt werden. Wir informieren über den aktuellen Stand.

20. August 2024
alt text

Die elektronische Patientenakte wird ab Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet. Mit der ePA erhalten die Patienten eine vollständige digitale Medikationsübersicht. Aber auch weitere wichtige Behandlungsinformationen, wie beispielsweise Arztbriefe, Befundberichte oder auch Entlassbriefe, werden über die ePA bereitgestellt.

Patienten, die die ePA nicht nutzen wollen, müssen explizit widersprechen (»Opt-Out«). Auch die Kontrolle über die gespeicherten Gesundheitsdaten liegt in der Hand der Nutzer. Sie können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen.

Apotheken befüllen die Medikationsliste

Zum Start ist in jeder ePA eine Medikationsliste integriert. Diese Liste macht sichtbar, welche Medikamente verschrieben und abgegeben worden sind. Auf diese Liste und die Impfdokumentation haben die Apotheken standardmäßig Zugri­ff, denn sie müssen die Medikationsdaten in der ePA speichern. Diese »Befüllungsverpflichtung« ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Daten werden automatisch aus den E-Rezepten übertragen oder – bei nicht verschreibungspflichtiger Ware – von der Apotheke ergänzt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden.

Ausführliche Informationen, Videos und Anleitungen für die Fachkreise stellt die gematik hier bereit:

Honorar steht noch nicht fest

Die Apotheken sollen für diese Leistung laut Sozialgesetzbuch »eine zusätzliche Vergütung« erhalten. Die Höhe müssen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) festlegen. Wie die Pharmazeutische Zeitung berichtet, werden darüber gerade die Verhandlungen vorbereitet. Wird man sich allerdings nicht einig, entscheidet die Schiedsstelle.