BWL-ABC für Pharmazeuten

6 Treuhand Plus A nur dass dieser auf den Umsatz, der Aufschlag aber auf den Einstands- preis bezogen wird. Beispiel: ein Artikel wurde für 10 Euro eingekauft und für 13 Euro ver- kauft. Der Aufschlagssatz ist 30 %, der Rohgewinnsatz 23,08 %. siehe Festbeträge »oder das Gleiche« (lateinisch) Die Aut-idem-Regelung bedeutet, dass der Apotheker ein vom Arzt verordnetes Arzneimittel durch ein anderes, wirkstoffgleiches ersetzen kann. Das Präparat muss in Wirkungsstärke und Packungsgröße mit dem verordneten Arzneimittel identisch und für das gleiche Krankheits- bild zugelassen sein sowie die gleiche oder eine austauschbare Darrei- chungsform haben. Die Regel gilt nicht, wenn der Arzt aut-idem durch ein Kreuz auf dem Rezept ausschließt. Apothekenverkaufspreis (in Apotheken oft auch »VK« genannt) Preis, zu dem eine Ware an den Kunden verkauft wird. Er enthält die gesetz- liche Umsatzsteuer. Im verschreibungspflichtigen Bereich ist die Höhe der Verkaufspreise gesetzlich geregelt. B Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller Sitz in Bonn. Vertritt die Interessen von rund 450 Arzneimittelherstel- lern. Bundesapothekerkammer Zusammenschluss der Apothekerkammern auf Bundesebene, Interes- senvertretung der Apotheker. Regelwerk zur Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Banken. Dient der Schaffung einheitlicher internationaler Wettbewerbsbe- dingungen und hat Rückwirkung auf die Kreditgewährung der Banken. Aufzahlung aut idem AVP, AVK BAH BAK Basel I–III

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