BWL-ABC für Pharmazeuten
5 Treuhand Plus A ApBetrO Apothekenab- schlag/ Apotheken- rabatt ApoG ApU ARZ Aufschlagsatz abgewickelt über die Apotheken und deren Rechenzentren – einen Geldbetrag von 0,21 € netto je abgegebenem RX-Fertigarzneimittel in einen Fonds ein. Dieser vom Deutschen Apothekerverband (DAV) verwaltete Fonds zahlt je nach Anzahl der im Abrechnungszeitraum geleisteten Dienste eine Pauschale (rd. 420 € je Dienst, 2023) an die jeweiligen Notdienstapotheken aus. Verordnung über den Betrieb von Apotheken Regelt den ordnungsgemäßen Betrieb von Apotheken, Filialapotheken und Krankenhausapotheken. Sie enthält unter anderem Regelungen zum Apothekenpersonal, zur Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Betriebsräume sowie Vorschriften zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten gemäß §130 SGB V auf ver- schreibungspflichtige Arzneimittel einen Abschlag von der Apotheke, derzeit 2 Euro brutto je Packung. Der Einzug der Rabatte geschieht über die Rechenzentren. Apothekengesetz Regelt die Aufgaben, Niederlassungsbedingungen und Verantwortlich- keiten der Apotheke. Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers Preis, den der Hersteller festlegt und mit dem er sein Arzneimittel an den Großhandel verkauft (früher HAP = Herstellerabgabepreis). Apotheken-Rechenzentrum Die verschiedenen ARZ wickeln den Rezept- und Zahlungsverkehr zwischen Apotheke und Krankenkasse ab. Sie verarbeiten die Rezepte aus der Apotheke, bereiten die Daten auf und rechnen die abgegebenen Arzneimittel mit den Krankenkassen ab. Aufschlagsatz (auch Kalkulationszuschlag) Bezeichnet den prozentualen Aufschlag auf den Einkaufspreis, um einen Verkaufspreis zu errechnen. Er ist eng verwandt mit dem Rohgewinn,
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