BWL-ABC für Pharmazeuten

4 Treuhand Plus A die rabattierfähige Einkaufsbasis, die entsteht, wenn man den Listenein- kaufspreis um den Fixzuschlag des Großhandels (0,70 €) kürzt. Absetzungen für Abnutzung oder Abschreibungen Über mehrere Jahre verteilte Anschaffungskosten für langlebige, abnutzbare Wirtschaftsgüter, z. B. die Apothekeneinrichtung. Die Höhe der Abschreibungsrate richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, hinterlegt in Tabellen der Finanzverwaltung. Bestandteil der Bilanz eines Unternehmens Die Aktivseite (linke Seite der Bilanz) stellt dar, wofür das Kapital des Unternehmens verwendet wird (Mittelverwendung). Die Vermögens- werte werden aufgeteilt in Gegenstände, die dem Unternehmen auf Dauer dienen (Anlagevermögen, z. B. Einrichtung) und solchen, die schnell umgeschlagen werden (Umlaufvermögen, z. B. Warenlager). Das Gegenstück bilden die Passiva . Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln Regelt im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier, die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel. Arzneimittelpreisverordnung Regelt die Preisbildung für verschreibungspflichtige und zu Lasten der GKV abgegebene nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie legt auf der Grundlage des Herstellerpreises bestimmte Zuschläge fest, mit denen die Leistungen des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheke vergütet werden. Der Apothekenabgabepreis ist für alle verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel einheitlich. Die Zuschläge werden auf den Abgabepreis des Herstellers erhoben, die Preisbildung des Herstellers ist frei. Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz Ein Mitte 2013 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem die Notdienstver- gütung der Apotheken verbessert wird. Die Krankenkassen zahlen – AfA Aktiva AMG AMPreisV ANSG

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