BWL-ABC für Pharmazeuten
29 Treuhand Plus Z Im Gesundheitswesen vom Gesetzgeber vorgeschriebene Selbstbe- halte, die der Kostendämpfung dienen sollen. Der Versicherte zahlt einen Teilbetrag direkt vor Ort an den Lei- stungserbringer (z. B. Apotheker). Der Leistungserbringer rechnet den Restbetrag mit der Krankenkasse ab. Beispiel: Rezeptgebühr von 5-10 Euro je Medikament. Nicht zu verwechseln mit Auf- zahlung (siehe Festbeträge). Patienten können aus verschiedenen Gründen von der Zuzahlung befreit sein. Zuzahlung
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