BWL-ABC für Pharmazeuten
21 Treuhand Plus O Non-Rx Offizin oHG OTC OTX Pacht nicht verschreibungspflichtige (aber apothekenpflichtige) Arzneimittel, auch OTC-Arzneimittel. O Verkaufsraum der Apotheke Die Offizin ist Teil der in §4 der Apothekenbetriebsordnung genannten Räume. Die Offizin muss einen Zugang zu öffentlichen Verkehrs- flächen haben und so eingerichtet sein, dass die Vertraulichkeit der Beratung gewahrt wird. Offene Handelsgesellschaft Rechtsform (nach § 105 ff HGB) zur beispielsweise gemeinsamen Füh- rung einer Apotheke mit mehreren Apothekern (§ 8 ApoG). »Over the Counter«, übersetzt »über den Tresen« Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Non-RX), die überwiegend in der Selbstmedikation abgegeben wer- den. OTC-Arzneimittel , die auf Rezept verschrieben werden. P Durch Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache und der Erträge daraus, gegen Zahlung einer Pacht, des Pachtzinses. Ein Pachtvertrag ist einem Mietvertrag sehr ähnlich. Der Pachtvertrag sichert dem Pächter im Gegensatz zur Miete nicht nur den Gebrauch der Pachtsache zu, sondern auch den Ertrag aus dieser. Der Pächter entrichtet hierfür dem Verpächter den Pachtzins. Bei Apotheken regelt
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